Hinweise zum Schulbeginn nach den Herbstferien

- Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände

- Zutritt zum Schulbus nur mit gültigem Fahrausweis

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

bitte beachten Sie, dass laut §6a. der aktuellen Chemnitzer Allgemeinverfügung vom 23.10.2020 "das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, verpflichtend ist."

Für Schüler unserer Einrichtung gilt diese Anordnung mit Betreten des Schulgeländes, innerhalb sämtlicher Pausenzeiten und an den Bushaltestellen.

Für schulfremde Personen gilt dies ebenso. Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Sekretariat möglich.

 

Liebe Eltern,

sollte sich Ihr Kind schon morgens unwohl fühlen, lassen Sie Ihr Kind bitte vorsorglich Zuhause und informieren Sie die Schule telefonisch.

 

Zudem weisen wir darauf hin, dass der Zutritt zum Schulbus nur mit einem gültigen Fahrausweis gestattet ist. Zu diesem gehört auch ein Foto, welches nicht älter als 3 Monate ist.

 

Die Schulleitung