Unsere Hausordnung

für Schüler, Pädagogen und Gäste der Oberschule „Am Körnerplatz“ Chemnitz im Bildungsgang Produktives Lernen am Standort Ritterstraße 7

  1. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Der Einlass in den schulischen Bereich erfolgt in der Zeit von 7.30 bis 7.45 Uhr. Der Aufenthalt vor der Einlasszeit im Gebäude hat zu unterbleiben.
  2. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist jeder Schüler an seinem Platz und bereitet sich auf den Unterricht vor. Ein individuelles Frühstück ist ab diesem Zeitpunkt zu unterlassen.
  3. Die Pausenzeiten sind einzuhalten. Kleine Pausen finden immer auf der Unterrichtsetage statt. Es steht ein Pausenraum zur Verfügung, der stets ordentlich und sauber zu verlassen ist. Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter. Für die „Hofpausen“ erfolgen individuelle Vereinbarungen mit den Schülern und Sorgeberechtigten.
  4. Die Mobiltelefone und Smartwatches sind zu Beginn des Schultages bei den verantwortlichen Pädagogen abzugeben und werden am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt. Das Mitführen und Benutzen weiterer elektronischer Geräte, die zu Störungen des Unterrichts oder zu Belästigungen vor und im Gebäude führen, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden diese eingezogen.
  5. Die Garderobe wird an den dafür ausgewiesenen Orten abgelegt. Für Wertsachen und Geldmittel ist der Eigentümer verantwortlich, es wird keine Haftung übernommen. Es besteht die Pflicht zur Anmietung eines Schließfaches.
  6. Im Schulgebäude und während des Unterrichts sind die Kopfbedeckungen abzusetzen. (Ausnahmen bilden religiöse Gewohnheiten)
  7. Der Standort befindet sich in einem öffentlich zugänglichen Gebäude. Der Zugang zur Unterrichtsetage ist stets verschlossen zu halten und fremden Personen ist kein Zugang zu gewähren. Beschäftigten und Gästen im Gebäude wird höflich begegnet. Im Gebäude wird sich stets ruhig bewegt. Verunreinigungen sind zu unterlassen.
  8. Schulfremde Personen haben sich umgehend bei den Pädagogen anzumelden.
  9. Die Notausgänge sind nur für Notsituationen gedacht und sonst nicht zu benutzen.
  10. Das Verriegeln der Unterrichtsräume von innen ist nur in ernsten Amok- und Terrorsituationen auf Anweisung der Lehrkraft gestattet.
  11. Für die Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen der Lernetage fühlen sich alle Schüler verantwortlich und achten gemeinsam auf die Einhaltung.
  12. Der sorgfältige Umgang mit Arbeitsmitteln, Möbeln, technischen Geräten und dem Eigentum anderer ist erforderlich für das gemeinsame Lernen. Bei vorsätzlichen Beschädigungen und Zerstörungen werden die Schüler bzw. deren Eltern haftbar gemacht.
  13. Den Umgang mit den Geräten im PC- Raum regelt eine gesonderte Belehrung.
  14. Im schulischen Bereich (Unterrichtstage, Praktikum, Exkursionen, Klassenfahrten, Unterrichtsgänge u.Ä.) ist das Mitführen bzw. das Benutzen und Zeigen von Feuerzeugen, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, Tabak, Zigaretten, E-Zigaretten, Alkohol und anderen Suchtmitteln verboten. Bei entsprechenden Feststellungen werden diese eingezogen und in akuten Fällen die Polizei hinzugezogen.
  15. Angetrunken und/oder unter Drogen stehenden Schülern ist der Zugang verwehrt. Die Polizei kann zur Einhaltung des Jugendschutzes hinzugezogen werden.
  16. Sogenannte Energydrinks gehören nicht zum Lernen und einer gesunden Lebensweise und dürfen während des Schulalltages nicht konsumiert werden.
  17. Fundsachen sind bei den anwesenden Pädagogen abzugeben.

 

 

Die Einhaltung dieser Hausordnung dient dem ruhigen und entspannten Zusammenleben der Schülerinnen und Schüler, ihrer Sicherheit und Gesundheit und ist deshalb im Interesse aller.

 

Die Hausordnung tritt am 01.08.2024 auf Beschluss der Schulkonferenz in Kraft.