Hausordnung der Oberschule "Am Körnerplatz"

Die Hausordnung umfasst Rechtsnormen, die den Betriebsablauf im Schulgelände und im Schulgebäude regeln, um eine angenehme, gesunde und respektvolle Lernatmosphäre zu schaffen. Sie dient im Besonderen der Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Sauberkeit an der Schule und regelt Verantwortlichkeiten.

Die Hausordnung ist für jeden, der das Schulgrundstück betritt, verbindlich.

  1. Der Einlass erfolgt 7.45 Uhr ausschließlich über den Haupteingang Körnerplatz. Ab 7.55 Uhr sind die Türen verschlossen. Zu schulischen Veranstaltungen am Nachmittag erfolgt der Einlass in das Schulgebäude durch die entsprechende Lehrkraft bzw. die aufsichtsführende Person oder durch das Sekretariat (Türöffner). Bei verspäteter Ankunft zur ersten Stunde nach 7:55 Uhr erhält die Schülerin/der Schüler erst zur Folgestunde Zutritt. Dieses Prinzip gilt auch für die Folgestunden. Veranstaltungen, die nach 18.00 Uhr stattfinden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.

  2. Nach Betreten des Schulgebäudes begeben sich die Schülerinnen und Schüler in die entsprechenden Unterrichtsräume und bereiten sich vor. Nicht zum Unterricht gehörende Dinge sind vom Arbeitsplatz zu entfernen. Handys und andere elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet in der Schultasche. Die Nutzung von Handys und elektronischen Geräten ist den Schülerinnen und Schülern ausschließlich in den großen Pausen gestattet. Die Nutzung portabler Musikboxen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung werden die Gegenstände bzw. Geräte eingezogen und nach Unterrichtsschluss an die Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten übergeben.

  3. Die Garderobe wird grundsätzlich in den dafür vorgesehenen und zugewiesenen Spind abgehängt. Die Zuteilung der Garderoben zu den Klassenstufen ist verbindlich. Klassen- und Fachräume sind aus hygienischer Sicht dafür nicht geeignet. Es wird keine Haftung übernommen. Die Garderoben sind eigenverantwortlich mit dem zur Verfügung gestellten Schloss abzuschließen. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlosses und/oder des Schlüssels wird eine Gebühr für die Wiederbeschaffung für die Schülerin/den Schüler fällig. Hierbei werden die tatsächlichen Ersatzbeschaffungskosten der Schlösser einschließlich evtl. sonstiger Gebühren/Auslagen in Rechnung gestellt und zurückgefordert. Der Förderverein ist bei der Neuanschaffung der Schlösser nicht an die Vergaberichtlinien der Stadt Chemnitz gebunden.

  4. Kopfbedeckungen sind im Schulhaus abzunehmen (Ausnahmen bilden religiöse Gewohnheiten). Die Oberbekleidung der Schülerinnen und Schüler ist angemessen und ordentlich. Legere Freizeitbekleidung ist unangebracht.

  5. Die Fachkabinette dürfen nur mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer betreten werden. In Fachräumen sowie der Außenstelle der OSAK gilt zusätzlich eine spezielle Raumordnung, welche diese allgemeinen Regelungen konkretisiert.

  6. Alle Schülerinnen und Schüler sorgen in eigener Verantwortung für den pünktlichen Beginn jeder Unterrichtsstunde und dafür, dass ungestörtes Lernen für jede Schülerin/jeden Schüler möglich ist. Unterrichtsstörungen sind nicht erlaubt und werden entsprechend geahndet. Das Essen im Unterricht ist nicht erlaubt.

  7. Bei Krankheit ist die Schule schnellstmöglich – bis spätestens 7.30 Uhr am gleichen Tag – zu informieren; zusätzlich innerhalb von 3 Tagen schriftlich, ansonsten gelten diese Fehltage als unentschuldigt (siehe Schulbesuchsordnung). Bei plötzlicher Krankheit und anderen kurzfristigen Gründen sind eine Abmeldung im Sekretariat und die Abholung durch Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte notwendig.

  8. Erscheint zu Stundenbeginn keine Lehrerin/kein Lehrer im Klassenzimmer, ist dies nach 10 Minuten vom Klassensprecher zu melden (Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer).

  9. Durch den Stunden- oder Vertretungsplan vorab bekannte Freistunden, die den Unterrichtsbeginn zeitlich nach hinten verlegen, sind außerhalb des Schulgebäudes zu verbringen. Es ist darauf zu achten, dass der Schulbetrieb in Ausfallstunden nicht gestört wird. Bei Zuwiderhandlungen ist das Schulgebäude bis zum Unterrichtsbeginn zu verlassen. In den Aufenthaltsräumen ist Ordnung zu halten.

  10. Das Verlassen des Schulgebäudes bzw. -geländes zwischen Unterrichtsbeginn und -schluss ist grundsätzlich verboten. Sonderregelungen gelten für schulische Unterrichtsgänge und den Weg zum Sportplatz. Die kleinen Pausen dienen vorrangig dem Zimmerwechsel. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 halten sich in den großen Pausen bei geeignetem Wetter auf dem Schulhof auf. Während der großen Pausen ist den Anweisungen und Forderungen der von der Schulleitung beauftragten Schülerinnen und Schüler der Projektgruppe "Schüleraufsicht" unbedingt Folge zu leisten. Der Zimmerwechsel erfolgt jeweils zu Beginn der großen Pause.

  11. Warme Speisen werden im Speiseraum der Schule in Ruhe und unter Beachtung hygienischer Grundregeln eingenommen. Es halten sich nur die Schülerinnen und Schüler im Speiseraum auf, die an der Schulspeisung teilnehmen. Die letzte Schülerin/der letzte Schüler am Tisch wischt diesen ab. Speisereste und Geschirr werden von jeder Schülerin/jedem Schüler selbst in die dafür vorgesehenen Behältnisse gebracht.

  12. Die Unterrichtsräume sind nach jeder Unterrichtsstunde sauber und ordentlich zu verlassen. Grobe Verschmutzungen und Sachschäden werden sofort der jeweiligen Lehrerin/dem jeweiligen Lehrer gemeldet. Der sorgfältige Umgang mit Arbeitsmitteln, technischen Geräten und Mobiliar ist selbstverständlich. Bei vorsätzlicher Zerstörung und Sachbeschädigung werden Schülerinnen/Schüler und deren Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte haftbar gemacht. Das Mitführen von Permanentmarkern (z. B. Edding) ist untersagt. Fenster bleiben in den Pausen verschlossen. Das Öffnen der Fenster ist den Schülerinnen/Schülern grundsätzlich untersagt. Die Benutzung des Fahrstuhls ist für Schülerinnen und Schüler untersagt. Unfälle sind unverzüglich bei der aufsichtsführenden Lehrerin/dem aufsichtsführenden Lehrer oder im Sekretariat zu melden. Die für die Mülltrennung vorgesehenen Abfallbehälter sind entsprechend zu nutzen.

  13. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden in den Zimmern die Stühle hochgestellt, die Tafeln sorgfältig gesäubert, die Fenster geschlossen, der Sonnenschutz aufgezogen, das Licht gelöscht. Die Zimmer werden von der Fachlehrerin/dem Fachlehrer verschlossen. Die Schülerinnen/Schüler verlassen nach ihrer letzten Unterrichtsstunde das Schulgebäude und -gelände. Teilnehmer an GTA-Veranstaltungen halten sich in den entsprechenden Veranstaltungsräumen auf.

  14. Feuerzeuge, Waffen jeglicher Art, Alkohol, Nikotin, E-Zigaretten, Energy-Drinks und andere Suchtmittel sind im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie in unmittelbarer Nähe der Schule verboten. Der Schulleiter oder von ihm beauftragte Personen haben das Recht, beim Betreten des Schulgebäudes oder bei Bekanntwerden eines Anfangsverdachtes von Zuwiderhandlungen gegen §14, Satz 1, Taschenkontrollen vorzunehmen. 

  15. Der Pausenhof ist für Kraftfahrzeuge gesperrt. Fahrradfahrer steigen vor dem Eingangstor ab und bringen ihr Fahrrad zum vorgesehenen Stellplatz. Schülerinnen/Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung (Fahrradbenutzungserlaubnis) durch die Schulleitung.

  16. Zu den Aufgaben der Hausmeister gehört es unter anderem auch, für die notwendige Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Ihren diesbezüglichen Hinweisen und Aufforderungen ist Folge zu leisten.

  17. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Sie werden 6 Monate aufbewahrt und anschließend entsorgt.

  18. Für den Katastrophen- bzw. Alarmfall gilt ein besonderer Evakuierungsplan. Alarm wird durch eine Sirene angezeigt. Das missbräuchliche Auslösen des Alarms ist strengstens untersagt. Dadurch entstehende Kosten hat die Schülerin/der Schüler bzw. die Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte zu tragen.

  19. Schulfremde Besucher melden sich im Sekretariat an.

  20.  Mit der Hausordnung tritt gleichzeitig die „Nutzungsordnung für schulische IT-Systeme der Stadt Chemnitz“ in Kraft.   

Unterrichtsstundenverteilung

1. Stunde                08.00 Uhr - 08.45 Uhr

2. Stunde                08.50 Uhr - 09.35 Uhr

Frühstückspause     09.35 Uhr - 10.00 Uhr

3. Stunde                10.00 Uhr - 10.45 Uhr

4. Stunde                10.50 Uhr - 11.35 Uhr

5. Stunde                11.40 Uhr - 12.25 Uhr

Mittagspause         12.25 Uhr - 12.55 Uhr

6. Stunde                12.55 Uhr - 13.40 Uhr

7. Stunde                13.45 Uhr - 14.30 Uhr

8. Stunde                14.35 Uhr - 15.20 Uhr

 

  1. Der Kurzplan gilt nach vorheriger Ankündigung (mindestens 1 Tag) durch die Schulleitung.

 

1. Stunde                08.00 Uhr - 08.30 Uhr

2. Stunde                08.35 Uhr - 09.05 Uhr

3. Stunde                09.10 Uhr - 09.40 Uhr

Frühstückspause     09.40 Uhr - 10.00 Uhr

                                Aufsicht durch geplante Lehrer der normalen Frühstückspause

4. Stunde                10.00 Uhr - 10.30 Uhr

5. Stunde                10.35 Uhr - 11.05 Uhr

6. Stunde                11.10 Uhr - 11.40 Uhr

7. Stunde                11.45 Uhr - 12.15 Uhr

Mittagspause           12.15 Uhr - 12.40 Uhr

Aufsicht durch geplante Lehrer der normalen Mittagspause

8. Stunde                12.40 Uhr - 13.10 Uhr


Die Hausordnung tritt ab dem 18.10.2023 nach Beschluss der Schulkonferenz in Kraft.

 

A. Müller
(Schulleiter)